Pressemitteilung

Dyckerhoff rechnet mit Bußgeldobergrenze in Höhe von 95 Mio. EUR

Die Dyckerhoff AG, Wiesbaden, rechnet aufgrund ihrer Gespräche mit dem Bundeskartellamt im laufenden Kartellverfahren damit, dass aufgrund der Kooperation bei der Aufklärung das Bußgeld für wettbewerbswidrige Absprachen im Zementmarkt sowie in anderen Märkten maximal 95 Mio. EUR beträgt, und dass der Betrag zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkung auf die Dyckerhoff AG in mehreren Jahresraten gezahlt werden kann.

Die sich aus dem Bußgeld ergebende Ergebnisbelastung von 95 Mio. EUR war in den bisherigen Ergebniserwartungen des Unternehmens nicht enthalten.

Wiesbaden, 19. 8. 2002