Erste gemeinsame Betriebsversammlung am 25. April / NRW-Regierung plant extrem restriktive Auslegung der Brüsseler Naturschutz-Richtlinie / Ministerpräsident Steinbrück als Gast eingeladen
Die Unternehmen Dyckerhoff AG, Lengerich, und Schencking Kalk- und Kalksandsteinwerke GmbH & Co. KG, Lienen, protestieren gemeinsam gegen die arbeitnehmerfeindliche rot-grüne Naturschutzpolitik in NRW: Das nordrhein-westfälische Umweltministerium droht den nordrhein-westfälischen Teil des Teutoburger Waldes noch vor der Wahl am 22. Mai unter Naturschutz zu stellen. Dies würde das Aus für den dort seit mehr als 130 Jahren betriebenen Kalksteinabbau und damit für mehr als 500 Arbeitsplätze in der strukturschwachen Region bedeuten.
"Noch vor der möglichen Abwahl der rot-grünen Regierung in Düsseldorf droht uns ein ideologisch geprägter, wirtschafts- und arbeitsplatzfeindlicher Handstreich unter dem Deckmantel des Naturschutzes", sagte Dyckerhoff-Vorstandsvorsitzender Wolfgang Bauer. "Wir fragen uns ernsthaft, ob das nur Ideologie oder schon böser Wille ist", so Felix Hebler, Geschäftsführer von Schencking. Neben den mehr als 260 direkt in den Werken, zum Teil schon in der dritten Generation beschäftigten Mitarbeitern sind im Umfeld weitere fast 250 Arbeitsplätze vom Fortbestand der Werke abhängig.
Erstmals in ihrer Unternehmensgeschichte haben Dyckerhoff und Schencking daher zu einer gemeinsamen Betriebsversammlung eingeladen: Am 25. April werden die Mitarbeiter beider Unternehmen zusammen gegen die drohende Vernichtung ihrer Arbeitsplätze durch die Naturschutz-Politik der rot-grünen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen protestieren. Zu der Betriebsversammlung haben Dyckerhoff und Schencking zusammen mit den Betriebsräten beider Unternehmen Ministerpräsident Peer Steinbrück eingeladen. "Doch bis heute haben wir weder eine Zu- noch eine Absage erhalten", sagte Bauer: "Die Mitarbeiter fordern Klarheit über die Absicht der NRW-Regierung."
Hintergrund der drohenden Ausweisung des westlichen Ausläufers des Teutoburger Waldes, der seit 1870 zum Kalksteinabbau genutzt wird, ist die sogenannte FFH-Richtlinie (Flora = Pflanzen, Fauna = Tiere, Habitat = Lebensraum) der Europäischen Union von 1992 zum Naturschutz. Danach sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, sogenannte FFH-Gebiete auszuweisen, aus denen ein möglichst zusammenhängender europäischer Biotop-Verbund entstehen soll.
Das nordrhein-westfälische Umweltministerium hat sich offenbar entschlossen, eine beispiellose rigide Naturschutzpolitik ohne Rücksicht auf regionale Interessen und Arbeitsplätze zu fahren", sagte Bauer. So drohe nun die Ausweisung aller FFH-Gebiete in ganz NRW als Naturschutzgebiet. Dies sei ein einmaliges Vorgehen in ganz Deutschland, da alle anderen Bundesländer jeweils den Einzelfall prüfen. "Die Ausweisung eines Gebietes als Naturschutzgebiet ist das Ende einer wirtschaftlichen Nutzung", sagte Bauer. "Danach ist kein Rohstoffabbau mehr möglich."
Die Ausweisung des westlichen Ausläufers des Teutoburger Waldes mit einer Fläche von 783 Hektar sei ökologisch und ökonomisch fragwürdig, so Bauer. Der Standard-Datenbogen habe das Gebiet überwiegend mit C-Noten bewertet. Der behauptete "herausragende Waldmeister-Buchenwald" (O-Ton Gutachten LÖBF Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten NRW) finde sich nur vereinzelt auf der ganzen Fläche. Insgesamt konnte Waldmeister-Buchenwald nur auf etwa 5 bis 10 Prozent des Gebiets festgestellt werden, vor allem in den südlichen und nördlichen Randbereichen, wo der Wald gerade anfängt, so Prof. Dr. Dieter Rödel. Die im Gebiet beobachteten Tiere wie der Uhu siedelten sich gerade wegen der Steinbrüche an. Auch seltene Pflanzen (Orchideen, Enzian, etc.) finden gerade im Kalktrockenrasen der ehemaligen Steinbrüche optimale Lebensbedingungen.
Wesentlich sinnvoller sei der von Dyckerhoff und Schencking vorgeschlagene "Vertragsnaturschutz", weil damit auch die Ziele der FFH-Richtlinie aktiv umgesetzt werden können. Der bereits bestehende Landschaftsschutz würde durch gezielte, vertraglich vereinbarte Maßnahmen etwa die Umwandlung von Nadelwald in Laubwald sowie der Pflege des Kalktrockenrasens untermauert, die von der örtlichen Behörde positiv unterstützt werden. Dyckerhoff und Schencking haben seit 1999 bereits rund 450.000 Euro freiwillig in den Naturschutz investiert und würden diese Mittel künftig noch aufstocken. "Wir bieten damit im Sinne des Naturschutzes gegenüber der passiven Ausweisung als Naturschutzgebiet einen erheblichen Mehrwert", sagte Bauer.
Insgesamt haben Dyckerhoff und Schencking seit 1996 mehr als 150 Mio. Euro in die Standorte Lengerich und Lienen investiert. Im Jahr 2001 hatte Dyckerhoff in Lengerich die modernste Zement-Drehofenanlage Europas in Betrieb genommen. Zur Eröffnung sagte der damalige Ministerpräsident Wolfgang Clement: Er habe Verständnis dafür, dass Dyckerhoff auch für die Zukunft Planungssicherheit erwarte, falls weitere Investitionen anstünden. In diesem Zusammenhang spielten jedoch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinien eine Rolle (Clement: "Für mich bedeutet FFH Bürokratie"): "Ich bin aber zuversichtlich, dass die anstehenden Diskussionen zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden."
Wiesbaden, 21. 4. 2005