Dyckerhoff AG
Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Wiesbaden, 30. 11. 2006
Der Vorstand der Dyckerhoff AG wurde heute von dem Hauptaktionär Buzzi Unicem S.p.A. wie folgt informiert:
Buzzi Unicem S.p.A., Casale Monferrato, Italien, hat am 30. Oktober 2006 ihre Entscheidung zur Abgabe eines Erwerbsangebots an alle Inhaber von Stammaktien (WKN 559100 / ISIN DE 0005591002) und Vorzugsaktien (WKN 559103 / ISIN DE 0005591036) der Dyckerhoff AG, Wiesbaden, gemäß § 10 Abs. 1 WpÜG veröffentlicht. Hierin hatte Buzzi Unicem S.p.A. eine Geldleistung von EUR 40,00 je Stammaktie bzw. EUR 37,50 je Vorzugsaktie in Aussicht gestellt. Weitere Informationen über die Mitteilung vom 30. Oktober 2006 erhalten Sie unter http://www.buzziunicem-dyckerhoff.com.
Die Durchführung dieses Angebots ist dadurch bedingt, dass Buzzi Unicem S.p.A., unmittelbar oder mittelbar am Tag des Ablaufs der Annahmefrist, insgesamt eine Anzahl von Aktien zusteht, die mindestens 95 Prozent des Grundkapitals der Dyckerhoff AG entspricht.
Am 30. November 2006 hat Buzzi Unicem S.p.A. entschieden, die Gegenleistung für die Stamm- und Vorzugsaktien der Dyckerhoff AG auf EUR 42,00 je Stammaktie und EUR 40,00 je Vorzugsaktie zu erhöhen.
Am 30. November 2006 hat Buzzi Unicem S.p.A. weiterhin entschieden, den Aktionären der Dyckerhoff AG, die dieses Angebot annehmen, einen Differenzbetrag zwischen dem im Rahmen dieses Angebots jeweils gewährten Kaufpreis und einer etwaigen höheren Geldleistung zu erstatten, die anderen Aktionären der Dyckerhoff AG gezahlt wurde
und / oder
Buzzi Unicem S.p.A. strebt an, die Annahmefrist am 7. Dezember 2006 beginnen und am 15. Januar 2007 enden zu lassen. Die endgültige Annahmefrist sowie die weiteren Einzelheiten des Angebots bleiben der Angebotsunterlage vorbehalten, die nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht werden wird.
Der Vorstand