Pressemitteilung

Dyckerhoff AG
Mitteilung nach § 25 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Wiesbaden, 24. 02. 2005

Uns sind folgende Mitteilungen nach §§ 21 ff. WpHG zugegangen:

  1. Von Buzzi Unicem S.p.A. am 7. Februar 2005:

    Hiermit teilen wir gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass wir am 31. Januar 2005 die Schwelle vom 75 % der Stimmrechte an Ihrem Unternehmen überschritten haben. Die Höhe unseres Stimmrechtsanteils beträgt nunmehr 91,20 %. Davon sind uns 24,19 % der Stimmrechte nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

    Zugleich teilen wir gemäß § 24 WpHG mit:

    Die Buzzi Unicem Deutschland GmbH, Dieselstrasse 1, 60314 Frankfurt am Main, hat am 31. Januar 2005 die Schwelle von 5 % und 10 % der Stimmrechte an Ihrem Unternehmen überschritten und hält nunmehr 24,19 %.

  2. Von Sanpaolo IMI S.p.A. am 15. Februar 2005:

    Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass wir am 31.01.2005 die Schwellen von 5 % und 10 % der Stimmrechte an Ihrem Unternehmen unterschritten haben. Die Höhe unseres Stimmrechtsanteils beträgt nunmehr 0 %.

    Zugleich teilen wir gemäß § 24 WpHG mit:

    Die IMI Finance Luxembourg S.A., 8 avenue de la Liberté, L-1930 Luxemburg, hat am 31.01.2005 die Schwelle von 5 % an Ihrem Unternehmen unterschritten, der Stimmrechtsanteil beträgt nunmehr 0%.

    Die IMI Investments S.A., 8 avenue de la Liberté, L-1930 Luxemburg, und die Banca di Intermediazione Mobiliare IMI S.p.A., Corso Matteo 6, 20121 Mailand, Italien, haben jeweils am 31.01.2005 die Schwellen von 5% und 10% der Stimmrechte an Ihrem Unternehmen unterschritten. Die Höhe des Stimmrechtsanteils beträgt nunmehr 0%.

Dyckerhoff AG
Der Vorstand