Pressemitteilung

Dyckerhoff AG
Mitteilung nach § 25 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Wiesbaden, 05. 10. 2001

Uns sind am 28.09.2001 folgende Mitteilungen nach §§ 21ff. WpHG zugegangen:

  1. Die Allianz AG, München, hat am 25.09.2001 die Schwellen von 5% und 10% der Stimmrechte an unserem Unternehmen unterschritten. Die Höhe des Stimmrechtsanteils beträgt nunmehr 0%.

  2. Die Allianz Finanzbeteiligungs GmbH, München, und die Dresdner Bank Aktiengesellschaft, Frankfurt, haben jeweils am 25.09.2001 die Schwellen von 5% und 10% der Stimmrechte an unserem Unternehmen unterschritten. Die Höhe des Stimmrechtsanteils beträgt nunmehr jeweils 0%.

  3. Die Stimmrechtsanteile der Buzzi Unicem S.p.A., Casale Monferrato, Italien, an unserem Unternehmen haben am 25.09.2001 die Schwelle von 5% überschritten und betragen seitdem 64,0872% (=13.245.268 Stimmrechtsanteile), wovon 34% (= 7.026.970 Stimmrechtsanteile) nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 WpHG zuzurechnen sind.

Wir weisen zudem darauf hin, dass uns die Gemeinschaft der Familienaktionäre der Dyckerhoff AG am 06.09.2001 wie folgt unterrichtet hat:

In der Gemeinschaft der Familienaktionäre der Dyckerhoff AG sind seit dem 03.09.2001 insgesamt 34% der stimmberechtigten Aktien (=7.026.970 Stimmrechtsanteile) im Sinne des § 21 Abs. 1 Nr. 3 WpHG gebunden.

Dyckerhoff AG
Der Vorstand