Gunnar Gremlin (Aufsichtsratsvorsitzender)
Der Aufsichtsrat der Dyckerhoff AG besteht aus neun Mitgliedern. Er ist zu zwei Dritteln mit Anteilseignern und zu einem Drittel mit Vertretern der Arbeitnehmer besetzt. Er überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Geschäfte. Gemeinsam erörtern beide Organe die Geschäftsentwicklung sowie Planung, Strategie und deren Umsetzung. Wesentliche unternehmerische Entscheidungen, z.B. Unternehmenskäufe/ -verkäufe und größere Investitionen sind an die Zustimmung des Aufsichtsrats gebunden.
Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder. Zu seinen Aufgaben gehören auch die Beschlussfassung und Überprüfung des Vergütungssystems, die Beschlussfassung über die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder sowie die Billigung des Jahresabschlusses der Dyckerhoff AG und des Konzernabschlusses und die Beschlussfassung über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems.
Der Aufsichtsrat hat zwei Ausschüsse gebildet: Der Finanzausschuss, der gleichzeitig als Prüfungssausschuss im Sinn des Deutschen Corporate Governance Kodex fungiert, befasst sich vor allem mit Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements und der Compliance. Der Vorstandsausschuss bereitet die Aufsichtsratsvorlagen für die Bestellung der Vorstandsmitglieder vor und wirkt an den Verträgen für die Vorstandsmitglieder mit. Weiterhin bereitet er die Beschlussfassung und Überprüfung des Vergütungssystems für den Vorstand durch das Aufsichtsratsplenum vor und schlägt dem Plenum die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder vor.
Die Ausschüsse setzen sich aus folgenden Aufsichtsratsmitgliedern zusammen:
Gunnar Gremlin, Vorsitzender
Pietro Buzzi
Heinz Engelhardt
Gunnar Gremlin, Vorsitzender
Dr.-Ing. Alessandro Buzzi
Heinz Engelhardt