Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht legt die Grundsätze dar, die zur Festlegung der Vergütung des Vorstands der Dyckerhoff AG Anwendung finden. Außerdem werden Struktur und Höhe der Vorstandseinkommen erläutert. Schließlich werden Grundsätze und Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats beschrieben. Angaben zum Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat finden Sie hier.

Vergütungsgrundsätze

Die Festlegung der Vergütung der Vorstandsmitglieder orientiert sich an der Größe des Unternehmens, seiner wirtschaftlichen Lage sowie an der Höhe und Struktur der Vorstandsvergütungen vergleichbarer Unternehmen. Die Vergütung des Vorstands berücksichtigt die Aufgaben und die persönlichen Leistungen. Die Vergütung des Vorstands wird in regelmäßigen Abständen – üblicherweise alle zwei Jahre – überprüft. Die letzte Überprüfung fand durch den Aufsichtsrat am 11. Dezember 2009 statt. Im Hinblick auf die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft wurde für alle Mitglieder des Vorstands auf eine Anhebung der festen Vergütung für 2010 verzichtet. Im Übrigen hielt der Aufsichtsrat auf Empfehlung seines Vorstandsausschusses das Vergütungssystem für den Vorstand in der vorhandenen Form für angemessen. Bei dieser Einschätzung waren gesetzliche Änderungen auf der Grundlage des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung noch nicht zu berücksichtigen. Der Aufsichtsrat hat den Vorstandsausschuss gebeten, für die nächste Überprüfung des Vergütungssystems im Dezember 2010 eine Empfehlung unter Berücksichtigung dieser gesetzlichen Änderungen zu erarbeiten.

Struktur und Höhe der Vergütung des Vorstands

Die Vergütung setzt sich für Wolfgang Bauer, Dr. Stefan Fink und Dr. Stefan John aus festen und variablen Bestandteilen zusammen; für Michele Buzzi entfällt seit dem Geschäftsjahr 2006 die variable Vergütung. Die feste Vergütung wird in zwölf gleichen Monatsbeträgen ausgezahlt. Sie umfasst zusätzlich Nebenleistungen wie die Überlassung eines Dienstwagens auch für die private Nutzung in Höhe der nach den steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Sachbezüge. Diese Sachbezüge stehen grundsätzlich allen Mitgliedern des Vorstands in gleicher Weise zu; die Höhe variiert im Hinblick auf die unterschiedliche persönliche Situation. Die Sachbezüge sind von den Mitgliedern des Vorstands zu versteuern. Ferner sind die Zuschüsse zur Rentenversicherung (nur für Wolfgang Bauer, Dr. Stefan Fink und Dr. Stefan John) und die Beiträge zur freiwilligen Unfallversicherung enthalten.

Die Höhe der Tantieme hängt grundsätzlich von der wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft und der Erreichung der gesetzten Ziele ab und bemisst sich nach dem Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT); Referenzwert ist der entsprechende Wert des Geschäftsjahres 2007. Die Tantieme ist mit einem Mindestwert unterlegt. Aktienoptionsprogramme oder ähnliche wertorientierte Anreizsysteme bestehen nicht.

In individualisierter Form wird die Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2009 in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Die Vorjahreszahlen werden jeweils zum Vergleich dargestellt.


in TEUR Jahr Festgehalt Tantieme Gesamt
Wolfgang Bauer
(Vorsitzender)
2009
2008
626
588
300
464
926
1.052
Michele Buzzi
2009
2008
101
101
0
0
101
101
Dr. Stefan Fink
2009
2008
288
287
125
232
413
519
Dr. Stefan John
ab 01.06.2008
2009
2008
272
159
105
103
377
262
Insgesamt
2009
2008
1.287
1.135
530
799
1.817
1.934
Wolfgang Bauer, Dr. Stefan Fink und Dr. Stefan John haben eine dienstvertragliche Pensionszusage erhalten, auf deren Basis im Pensionsfall der Anspruch auf Ruhegeld besteht.


Der Pensionsfall ist gegeben, wenn das Dienstverhältnis mit oder nach Vollendung des 65. Lebensjahres endet; tritt vor Vollendung des 65. Lebensjahres entweder dauerhafte Dienstunfähigkeit ein oder wird der Dienstvertrag seitens der Dyckerhoff AG vorzeitig beendet bzw. nicht verlängert, besteht ab dem Folgemonat ein Anspruch auf Ruhegeld.

Die Pensionszusagen der Vorstände entsprechen rechtlich denen der Mitarbeiter der Dyckerhoff AG mit der Ausnahme, dass die Unverfallbarkeit der Zusage sofort gegeben ist, es sei denn, das Ausscheiden ist vorsätzlich verschuldet.

Das Ruhegeld enthält einen Sockelbetrag der zuletzt erhaltenen festen Bezüge sowie einen individuellen Steigerungsprozentsatz für jedes volle Vorstandsdienstjahr und ist nach oben begrenzt. Zum Bilanzstichtag 2009 betrug der Anspruch auf Ruhegeld für Wolfgang Bauer 28,77 % (2008: 27,24 %), für Dr. Stefan Fink 24,20 % (2008: 22,36 %) und für Dr. Stefan John 16,75 % (2008: 15,00 %) der zuletzt erhaltenen festen Bezüge.

Nach Eintritt des Pensionsfalls wird das Ruhegeld jährlich angepasst. Die Anpassung orientiert sich an der allgemeinen Entgeltentwicklung der Branche.

Nach dem Ableben des Ruhegeldberechtigten erhalten die Hinterbliebenen ein anteilig gestaffeltes Ruhegeld als Witwen- bzw. Waisengeld.

Die Zuführung zur Pensionsrückstellung für Dienstzeitaufwand und Zinsaufwand der Vorstandsmitglieder betrug insgesamt 547 TEUR (2008: 368 TEUR). Davon entfielen 341 TEUR (2008: 233 TEUR) auf den Vorstandsvorsitzenden Wolfgang Bauer, 120 TEUR (2008: 92 TEUR) auf Dr. Stefan Fink und 86 TEUR (2008: 43 TEUR) auf Dr. Stefan John.

Die Abfindungsansprüche des Vorstandsvorsitzenden der Dyckerhoff AG sind für den Fall einer vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses begrenzt auf eine Entschädigung in Höhe der Summe der bis zum ordentlichen Vertragsende ausstehenden Gesamtvergütung. Sie ist auf eine Höchstsumme begrenzt, die der Gesamtvergütung von zwei Kalenderjahren entspricht.

Abfindungsansprüche im Zusammenhang mit einem sogenannten „Change of Control“ sind den einzelnen Vorständen nicht eingeräumt worden. Allerdings steht dem Vorsitzenden des Vorstands der Dyckerhoff AG, für den Fall von Maßnahmen des Großaktionärs Buzzi Unicem S.p.A., die eine eigenverantwortliche Leitung der Gesellschaft durch den Vorstand nicht mehr gewährleisten und ihm keine adäquate Position zu den bisherigen Bedingungen eingeräumt wird, ein Kündigungsrecht zu.

Über die Grundzüge des Vergütungssystems für den Vorstand wird der Aufsichtsratsvorsitzende auch in der nächsten Hauptversammlung berichten.

Mitglieder des Vorstands erhalten vom Unternehmen keine Kredite.

Die Bezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebenen betrugen im Jahr 2009 2.465 TEUR (2008: 2.382 TEUR). Für Pensionsverpflichtungen für diesen Personenkreis sind 22.707 TEUR zurückgestellt (2008: 23.359 TEUR).

Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats wurde durch Beschluss der Hauptversammlung am 12. Mai 2004 auf eine ausschließlich feste Vergütung umgestellt. Die Aufsichtsratsvergütung ist in § 17 der Satzung der Dyckerhoff AG niedergelegt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält demgemäß eine feste Vergütung von 40 TEUR; der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache und jeder seiner Stellvertreter das Doppelte dieser Vergütung. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen im Jahr 2009 unverändert 560 TEUR. Darin enthalten ist die Vergütung für die Arbeit der Aufsichtsratsausschüsse, die im Jahr 2009 ebenfalls unverändert 40 TEUR ausmachte.

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