Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht legt die Grundsätze dar, die zur Festlegung der Vergütung des Vorstands der Dyckerhoff AG Anwendung finden. Außerdem werden Struktur und Höhe der Vorstandseinkommen erläutert. Schließlich werden Grundsätze und Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats beschrieben. Angaben zum Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat finden Sie hier.

Vergütungsgrundsätze

Die Festlegung der Vergütung der Vorstandsmitglieder orientiert sich an den Aufgaben und persönlichen Leistungen der einzelnen Vorstandsmitglieder, an der wirtschaftlichen Lage und den Zukunftsaussichten des Unternehmens, an der Höhe und Struktur der Vorstandsvergütungen vergleichbarer Unternehmen sowie an den Üblichkeiten der Vergütungen im Unternehmen. Die Gesamtvergütung des Vorstands besteht aus festen und variablen Bestandteilen, Pensionszusagen und den Nebenleistungen. Für die Festlegung der Vergütung ist der Aufsichtsrat zuständig – nach entsprechender Vorbereitung durch den Vorstandsausschuss des Aufsichtsrats. Die Vergütung des Vorstands wird in regelmäßigen Abständen – üblicherweise alle zwei Jahre – überprüft. Die letzte Überprüfung fand durch den Aufsichtsrat am 10. Dezember 2010 statt. Im Rahmen dieser Überprüfung wurden auch die gesetzlichen Änderungen des VorstAG für die Vorstandsmitglieder Dr. Stefan Fink und Dr. Stefan John, deren Wiederbestellung der Aufsichtsrat beschloss, berücksichtigt. Ab dem Geschäftsjahr 2011 setzt sich die variable Vergütung zusammen aus einer mehrjährigen Ergebniskomponente und langfristigen Nachhaltigkeitszielen. Die mehrjährige Ergebniskomponente bemisst sich am durchschnittlichen EBIT mehrerer Geschäftsjahre; sie ist unterlegt mit einem Mindestergebnis und wird erst bei seiner Überschreitung wirksam. Zusätzlich wurde ein Maximum festgelegt, das nicht überschritten werden kann. Die langfristigen Nachhaltigkeitsziele bestehen aus für das Zementgeschäft wichtigen Steuerungsgrößen. Die sich daraus ergebenden variablen Vergütungen sind ebenfalls in der Höhe begrenzt und ihre Auszahlung erfolgt nach drei Jahren.

Struktur und Höhe der Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2010

Im Geschäftsjahr 2010 setzt sich die Vergütung für Wolfgang Bauer, Dr. Stefan Fink und Dr. Stefan John aus festen und variablen Bestandteilen zusammen; für Michele Buzzi entfällt seit dem Geschäftsjahr 2006 die variable Vergütung. Die feste Vergütung wird in zwölf gleichen Monatsbeträgen ausgezahlt. Sie umfasst zusätzlich Nebenleistungen wie die Überlassung eines Dienstwagens auch für die private Nutzung in Höhe der nach den steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Sachbezüge. Diese Sachbezüge stehen grundsätzlich allen Mitgliedern des Vorstands in gleicher Weise zu; die Höhe variiert im Hinblick auf die unterschiedliche persönliche Situation. Die Sachbezüge sind von den Mitgliedern des Vorstands zu versteuern. Ferner sind die Zuschüsse zur Rentenversicherung (nur für Wolfgang Bauer, Dr. Stefan Fink und Dr. Stefan John) und die Beiträge zur freiwilligen Unfallversicherung enthalten.

Die Höhe der Tantieme hängt grundsätzlich von der wirtschaftlichen Entwicklung des Konzerns und der Erreichung der gesetzten Ziele ab und bemisst sich nach dem Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT); Referenzwert ist der entsprechende Wert des Geschäftsjahres 2007. Die Tantieme ist mit einem Mindestwert von 300 TEUR für Wolfgang Bauer, von 125 TEUR für Dr. Stefan Fink und von 105 TEUR für Dr. Stefan John unterlegt. Aktienoptionsprogramme oder ähnliche wertorientierte Anreizsysteme bestehen nicht.

In individualisierter Form wird die Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2010 in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Die Vorjahreszahlen werden jeweils zum Vergleich dargestellt.

in TEUR Jahr Festgehalt Tantieme Gesamt
Wolfgang Bauer
(Vorsitzender)
2010
2009
634
626
300
300
934
926
Michele Buzzi
2010
2009
101
101
0
0
101
101
Dr. Stefan Fink
2010
2009
288
288
125
125
413
413
Dr. Stefan John
2010
2009
272
272
105
105
377
377
Insgesamt
2010
2009
1.295
1.287
530
530
1.825
1.817

Wolfgang Bauer, Dr. Stefan Fink und Dr. Stefan John haben eine dienstvertragliche Pensionszusage erhalten, auf deren Basis im Pensionsfall der Anspruch auf Ruhegeld besteht. Der Pensionsfall ist gegeben, wenn das Dienstverhältnis mit oder nach Vollendung des 65. Lebensjahres endet; tritt vor Vollendung des 65. Lebensjahres entweder dauerhafte Dienstunfähigkeit ein oder wird der Dienstvertrag seitens der Dyckerhoff AG vorzeitig beendet bzw. nicht verlängert, besteht ab dem Folgemonat ein Anspruch auf Ruhegeld. Die Pensionszusagen der Vorstände entsprechen rechtlich denen der Mitarbeiter der Dyckerhoff AG mit der Ausnahme, dass die Unverfallbarkeit der Zusage sofort gegeben ist, es sei denn, das Ausscheiden ist vorsätzlich verschuldet.

Das Ruhegeld errechnet sich aus einem Sockelbetrag aus zuletzt erhaltenen festen Bezügen und Mindesttantieme sowie einem individuellen Steigerungsprozentsatz für jedes volle Vorstandsdienstjahr. Es ist nach oben begrenzt auf 50 % des Sockelbetrags. Zum Bilanzstichtag 2010 betrug der Anspruch auf Ruhegeld für Wolfgang Bauer 30,30 % (2009: 28,77 %), für Dr. Stefan Fink 26,04 % (2009: 24,20 %) und für Dr. Stefan John 18,50 % (2009: 16,75 %) der zuletzt erhaltenen festen Bezüge und der Mindesttantieme.

Nach Eintritt des Pensionsfalls wird das Ruhegeld regelmäßig angepasst. Die Anpassung orientiert sich an der allgemeinen Entgeltentwicklung der Branche. Nach dem Ableben des Ruhegeldberechtigten erhalten die Hinterbliebenen ein anteilig gestaffeltes Ruhegeld als Witwen- bzw. Waisengeld.

Die Zuführung zur Pensionsrückstellung für Dienstzeitaufwand und Zinsaufwand der Vorstandsmitglieder betrug insgesamt 599 TEUR (2009: 547 TEUR). Davon entfielen 374 TEUR (2009: 341 TEUR) auf den Vorstandsvorsitzenden Wolfgang Bauer, 130 TEUR (2009: 120 TEUR) auf Dr. Stefan Fink und 95 TEUR (2009: 86 TEUR) auf Dr. Stefan John. Der Barwert der Pensionsverpflichtung beträgt 4.841 TEUR; davon entfallen 2.722 TEUR auf Wolfgang Bauer, 1.438 TEUR auf Dr. Stefan Fink und 681 TEUR auf Dr. Stefan John.

Die Abfindungsansprüche des Vorstandsvorsitzenden der Dyckerhoff AG sind für den Fall einer vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses begrenzt auf eine Entschädigung in Höhe der Summe der bis zum ordentlichen Vertragsende ausstehenden Gesamtvergütung. Seine derzeitige Bestellung endet am 29. Februar 2012. Dementsprechend ist die Entschädigung begrenzt auf die Gesamtvergütung, die auf die Restlaufzeit des Vertrags entfällt. Abfindungsansprüche im Zusammenhang mit einem sogenannten „Change of Control“ sind den einzelnen Vorständen nicht eingeräumt worden. Allerdings steht dem Vorsitzenden des Vorstands der Dyckerhoff AG, für den Fall von Maßnahmen des Großaktionärs Buzzi Unicem S.p.A., die eine eigenverantwortliche Leitung der Gesellschaft durch den Vorstand nicht mehr gewährleisten und ihm keine adäquate Position zu den bisherigen Bedingungen eingeräumt wird, ein Kündigungsrecht zu.

Über die Grundzüge des Vergütungssystems für den Vorstand wird der Aufsichtsratsvorsitzende auch in der nächsten Hauptversammlung berichten.

Mitglieder des Vorstands erhalten vom Unternehmen keine Kredite.

Die Bezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihren Hinterbliebenen betrugen im Jahr 2010 2.465 TEUR (2009: 2.465 TEUR). Für Pensionsverpflichtungen für diesen Personenkreis sind 27.414 TEUR nach IFRS zurückgestellt (2009: 27.183 TEUR).

Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats wurde durch Beschluss der Hauptversammlung am 12. Mai 2004 auf eine ausschließlich feste Vergütung umgestellt. Die Aufsichtsratsvergütung ist in § 17 der Satzung der Dyckerhoff AG niedergelegt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält demgemäß eine feste Vergütung von 40 TEUR; der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache und jeder seiner Stellvertreter das Doppelte dieser Vergütung. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen im Jahr 2010 unverändert 560 TEUR. Darin enthalten ist die Vergütung für die Arbeit der Aufsichtsratsausschüsse, die im Jahr 2010 ebenfalls unverändert 40 TEUR ausmachte.