Genehmigungsverfahren

Rahmenbedingungen

Die von uns überplante Fläche ist im regionalen Raumordnungsplan Südhessen (Stand 2010) als Fläche für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe auf Grundlage einer regionalparlamentarischen Entscheidung ausgewiesen. In 2011 wurde der Plan der Obersten Landesplanungsbehörde vorgelegt und von der Hessischen Landesregierung genehmigt. Die Fläche ist daher grundsätzlich für den Sand- und Kiesabbau vorgesehen.

Stand des Genehmigungsverfahrens

Schon vor längerer Zeit haben wir bei der Bergbehörde des Regierungspräsidiums Darmstadt einen Genehmigungsantrag für eine Abbaugenehmigung gemäß Bundesberggesetz gestellt. In das sehr aufwändige Genehmigungsverfahren werden alle zuständigen behördlichen Stellen sowie die Öffentlichkeit entsprechend den gesetzlichen Vorschriften eingebunden.

Über die wesentlichen Zwischenschritte werden wir Sie an dieser Stelle informiert halten.