Genehmigungsverfahren

Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist die Bergaufsicht des Regierungspräsidiums in Darmstadt. Diese bindet die weiteren Fachbehörden, Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ein. Dyckerhoff hat Ende 2020 eine vollständig überarbeitete Version des Rahmenbetriebsplans bei der Bergaufsicht eingereicht und im Jahr 2021 Stellungnahmen der Fachbehörden zu den Antragsunterlagen abgearbeitet.

Derzeit befinden sich die Genehmigungsunterlagen in der Vollständigkeitsprüfung durch die Behörden. Im nächsten Schritt werden die Unterlagen durch die Bergaufsicht öffentlich zur Einsicht ausgelegt. Dies wird in der üblichen Form zu gegebener Zeit durch die Behörde bekannt gemacht. Im weiteren Verfahren wird es einen Erörterungstermin geben, den ebenfalls die Bergaufsicht ansetzt und durchführt. In diesem Termin werden Einwendungen diskutiert. Erst danach kann der Rahmenbetriebsplan zugelassen werden.