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Whistleblower (Hinweisgeber)

Die Dyckerhoff GmbH stellt jedem, der von rechtswidrigem Verhalten oder Verstößen gegen Gesetze oder den Verhaltenskodex (Code of Conduct) durch Mitarbeiter der Dyckerhoff GmbH oder ihrer Tochtergesellschaften Kenntnis erlangt, geeignete Meldewege zur Verfügung, um die Vertraulichkeit der meldenden Person zu gewährleisten. Dies gilt auch für Menschenrechtsverletzungen und Umweltrisiken, die durch das wirtschaftliche Handeln eines Unternehmens im eigenen Geschäftsbereich oder eines unmittelbaren Zulieferers der Dyckerhoff GmbH oder ihrer Tochtergesellschaften entstanden sind.

Die Berichte können (auch für alle Tochtergesellschaften der Dyckerhoff GmbH in Deutschland – Zement und Beton) wie folgt übermittelt werden:

  • per E-Mail an die Adresse: whistleblower@dyckerhoff.com
  • telefonisch unter +49 611 676-0 (bitte zur Internen Revision durchstellen lassen)
  • per Post an folgende Adresse


Dyckerhoff GmbH
Internal Audit
Biebricher Straße 68
65203 Wiesbaden, Germany

Geht eine Meldung bei der internen Kontaktadresse ein, so erhält der Sender innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung und innerhalb von drei Monaten eine Rückmeldung über geplante sowie bereits ergriffene Folgemaßnahmen sowie die Gründe dafür, sofern hierdurch die internen Nachforschungen oder Ermittlungen nicht beeinträchtigt werden. Selbstverständlich sind wir bereit, den Sachverhalt mit dem Hinweisgeber zu erörtern.

Der Schutz des Hinweisgebers ist uns wichtig – etwaige Vergeltungsmaßnahmen aufgrund von Beschwerden oder Hinweisen tolerieren wir nicht. Sollten wir erfahren, dass Hinweisgeber aufgrund ihrer Meldung Repressalien zu erleiden haben, sei es intern oder bei einem unserer Zulieferer, so werden wir angemessene Maßnahmen ergreifen.

Meldungen können außerdem an externe Meldestellen wie das Bundesamt für Justiz gesendet werden. Unter diesem Link werden Sie auch über die externen Meldestellen beim Bundeskartellamt und bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) informiert.

Darüber hinaus existieren entsprechende Meldeverfahren für Meldungen an Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Europäischen Union. Hierunter fallen externe Meldekanäle der Europäischen Kommission, des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF), der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA), der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichts­behörde (ESMA).

Am schnellsten können wir allerdings reagieren und ein von Ihnen gemeldetes Fehlverhalten oder Missstände umgehend abstellen, wenn die Meldung direkt an unsere internen Meldestellen (whistleblower@dyckerhoff.com oder postalisch/telefonisch, s.o.) erfolgt. Daher möchten wir Sie bitten, diese vorrangig zu nutzen.