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FD-/FDE-Betone

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) müssen „Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe so beschaffen sein und so eingebaut, aufgestellt, unterhalten und betrieben werden, dass eine Verunreinigung der Gewässer oder eine sonstige nachteilige Veränderungen ihrer Eigenschaften nicht zu besorgen ist.“ Die entsprechenden Anforderungen für dafür verwendbare flüssigkeitsdichte Betone (FD/FDE) ergeben sich sowohl aus der DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 als auch aus der Richtlinie des DAfStb für Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und zeichnen sich insbesondere dadurch aus, dass sie kapillarraumarm und damit schwindarm sind. Dies erreichen wir bei FD–Beton durch spezielle Rezepturen, deren Zementleim 290 l/m3 und deren Wasser-/Zementwert 0,5 nicht übersteigen.

Flüssigkeitsdichte Betone mit erhöhter Dichtheitsfunktion (FDE–Betone) erfordern eine separate Eignungsprüfung und müssen rechtzeitig mit unserem regionalen Betonlabor abgestimmt werden.

Anwendungsgebiete sind Betonbauteile mit hohen Anforderungen an die Dichtigkeit, wie Waschplätze und Auffangbehälter, dichte Bauteile nach WHG und Tankstellenbeton.